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Flensburg aktuell

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Zwei Staatsbürgerschaften möglich ?

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?


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Vor einigen Tagen fand in der Flensburger Fatih-Moschee eine öffentliche Fragestunde zum Thema "Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und Folgen für die Betroffenen" statt. Das Interesse unserer ausländischen Mitbürger war sehr hoch und so war die Veranstaltung gut besucht. Weiteres auf der nächsten Seite.

Als Referenten anwesend waren:
Diplom Sozialpädagoge ( FH ) Ali Baylan – ( Moderation ), „Beratungsmitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Flensburg, als Vertreter für die Betreuungsverbände und Ausländer in der Stadt Flensburg Kirsten Jessen, Leiterin der Ausländerbehörde Flensburg Maike Heineke, Ausländerbehörde Flensburg Stefan Wiegand, Bürgerbüro Flensburg, Stellv. Leiter Andrea Vervoort, Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten in Flensburg

75 Besucher konnten begrüßt werden, die dann auch viele Fragen hatten. Hier Ausschnitte aus dem Protokoll:


Frage an Frau Jessen und Herrn Wiegand:
Werden auch andere ausländische Bürger zur Zeit überprüft?

Antwort: Es werden nur die türkischen Personen überprüft, die in den letzten 10 Jahren eingebürgert wurden. Diese Befragung findet auf Weisung des Innenministeriums statt. Herr Baylan berichtet, das es ca. 50.000 eingebürgerte Türken sind, die jetzt die türkische Staatsangehörigkeit eingegangen seien seit dem Jahr 2000.

Herr Wiegand erklärt, das man vor der Annahme der türkischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und erhalten muss. Dann kann man legal von der deutschen Staatsangehörigkeit wieder in die türkische Staatsangehörigkeit wechseln. Aber man kann jeweils nur eine Staatsangehörigkeit besitzen.
Es gilt: Pro Person jeweils nur eine Staatsangehörigkeit. Nimmt man eine neue an, verliert man automatisch die alte.
Man kann diesen Antrag auch per Internet stellen in der Internetpräsenz des Bundesverwaltungsamtes in Deutschland oder der deutschen Botschaft in Ankara / Türkei. Es ist aber dann immer noch eine Ermessenssache der Behörden, ob es genehmigt wird oder nicht.

Dieses kann nicht nachträglich geschehen.

Die Beibehaltung wird nur genehmigt vor dem Wechsel der Staatsangehörigkeit, wenn es sehr schwerwiegende Gründe dafür gibt z.B. sehr starke finanzielle Einbußen, oder der andere Staat entläßt einen nicht aus der Staatsangehörigkeit. Aber die Chancen für so eine Genehmigung sind sehr gering.

Sonst gilt grundsätzlich in Deutschland: Ein Mensch – eine Staatsangehörigkeit!

Laut Innenministerium ist der letzte Zeitpunkt, sich freiwillig zu melden, der 30.06.2005. Diese Selbstanzeige ist auch bei der AWO möglich. Wer die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hat, und es bis dahin nicht angegeben hat, macht sich strafbar. Er ist dann automatisch illegal in Deutschland. Es müßte dann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.


Frage: Kann es zu einer Abschiebung kommen?
Antwort: Nein, wenn sonst kein Strafverfahren gegen die Person läuft, findet keine Abschiebung statt.

Frau Jessen liest vor, welche Unterlagen erforderlich sind, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen:

- Antrag auf Erteilung
- Aktuelles Foto
- Identitätsnachweis
- Nachweis über den Wiedererwerb der türk. Staatsangehörigkeit
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Mietvertrag und 20 €


Frage: eine Ehefrau ist deutsch und hat jetzt die türk. Staatsbürgerschaft angenommen, der Ehemann hat eine Niederlassungserlaubnis. Was passiert mit ihm und seinem Pass?

Antwort: das sollte kein Problem sein. Sie wird ja schnell die Aufenthaltserlaubnis und dann die deutsche Staatsbürgerschaft wieder erhalten. Dann passiert dem Ehemann gar nichts.




Informationen

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Resümee:
Frau Jessen: Die Bürger, die eine deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, haben unterschrieben, das sie keine andere Staatsbürgerschaft besitzen oder annehmen. Daher ist es eine bewusste Handlung, wenn sie die türk. Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Herr Wiegand: Durch das jetzige Zuwanderungs- und Einbürgerungsrecht haben wir gute Möglichkeiten, etwas für die Leute zu tun. Das könnte in einem halben Jahr schon wieder anders aussehen. Darum sollen sich die Leute so schnell wie möglich melden.

Frau Vervoort: Wir werden allen helfen, so gut es uns möglich ist.

Frau Heineke: Ich schließe mich meinen Vorrednern an.


WICHTIGE INTERNETADRESSE:

http://www.bva.bund.de.......

http://www.banater-schwaben-berlin.de......

http://www.bmi.bund.de......

http://www.hagalil.com.....